Das Verwaltungsgericht Schwerin hat laut welt.de unter Auflagen zwei Demonstrationen gestattet, die der Oberbürgermeister der Stadt zuvor unter Hinweis auf die Corona-Verfügungen untersagt hatte.
Zum einen ging es um die für Montag angemeldete Demonstration «71 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Ostermarsch – 2 Monate Corona», die von der Stadt untersagt worden war. Sie darf nun stattfinden, aber nicht als Demonstrationszug, sondern an einem Ort (Az. 15 B 487/20 SN). Die Teilnehmerzahl sei begrenzt und der Versammlungsleiter habe Namen und Anschriften der Teilnehmer zu erfassen. Zwischen den Demonstrantinnen und Demonstranten sind zwei Meter Abstand einzuhalten sowie zehn Meter zu Passanten.