„Eklatant verfassungswidrig“: Fachanwältin klagt gegen Corona-Maßnahmen

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, hat in einer Pressemeldung eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg angekündigt: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung seien eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gelte – so die Pressemeldung – auch für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer.

Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen seien grob verfassungswidrig.

Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken würden zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verlaufe (oder vermutlich sogar bereits verlaufen sei) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Beate Bahner will nun bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden
verheerend sein! “

Die Anwältin fordert ein sofortiges Ende des Shutdowns.

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