Grundrechte-Diskussion: Recht auf körperliche Unversehrtheit vs. Corona-Verbote

Was wiegt mehr? Was ist wichtiger? Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Art 2 (2)), das von vielen Politikern und Corona-Restriktionsbefürwortern ins Feld geführt wird, oder „die ungestörte Religionsausübung“ (Art 4 (2)), „alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Art 8 (1)) oder „alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“ (Art 11 (1)) und weitere Grundrechte, die teilweise oder ganz aufgehoben sind durch Corona?

Hier einige aktuelle Dokumente, um sich selber ein Bild zu verschaffen (Stand: 22.4.2020):

Das Grundgesetz:

GG

Beschränkungen und Verbote auf Bundesebene:

2020-04-15-beschluss-bund-laender-data

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Versammlungsfreiheit:

rk20200415_1bvr082820

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