Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Der Sinn laut Brisant dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch erkannt und bestraft werden können. Kostenpunkt für die Coronamaske im Auto: 60 Euro. Taxifahrer wird das nicht erfreuen …