Sind die Infos zum Corona-Test …

… ausreichend? Grundsätzlich gelte laut TK-Krankenkasse: „Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Test auf SARS-CoV-2, wenn er medizinisch notwendig ist. Ob er notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt.“ Und: „Leider können wir zu den Kosten keine Angaben machen. Denn die Preise, die ein Labor einem privaten Unternehmen in Rechnung stellen würde, können unterschiedlich ausfallen.“ – hier sollte die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium schnell Abhilfe schaffen, oder?

Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steht: „Den Labortest dürfen nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchführen. Für die Abrechnung wurde die GOP 32816 in den EBM aufgenommen.“ Wer weiß, was das bedeutet, bitte melden 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert